Ziel des Eichgesetzes ist es einen besseren Überblick über die verwendete Apparaten zu erhalten, damit die Eichämter eine wirksame Marktüberwachung und Überprüfung abwickeln können. Die Nacheichungen sind im vorgeschriebenen Takt zu vollziehen.
Bei Fahrzeugwaagen ist die Nacheichung alle drei Jahre zu vollziehen, bei Ladentischwaagen ist die Eichung alle zwei Jahre vorgeschrieben. Die Eichung nehmen Mitarbeiter des Eichamtes vor. Wenn Sie eine Waage eichen lassen, erhalten Sie eine Eichplakette vergleichbar mit der TÜV-Plakette.
Waage eichen
Die Eichung von Waagen ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung des Messgerätes auf Einhaltung von zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorgaben, vor allem die Einhaltung von Eichfehlergrenzen. Solche Grenzen schreibt das Mess- und Eichgesetz in Deutschland vor. Die Eichung ist eine hoheitliche Aufgabe und in vorgeschriebenen Abständen von zugelassenen Personen zu vollziehen. Wer beispielsweise mit Waren, die gewogen werden, handelt sollte eine Waage kalibrieren lassen und die Eichung mit einem Prüfzeichen billigen lassen.
Als Inhaber müssen Sie sich selbst um das Waage Eichen kümmern.
Die einzelnen Eichfristen der unterschiedlichen Gerätschaften werden bei allen im Handel befindlichen Geräten als allgemein bekannt vorausgesetzt und können nicht mehr mühelos am einzelnen Gerät festgestellt werden. Als Nutzer einer Waage sollen Sie sich in Zukunft selbst um einen Termin bemühen um Ihre Waage eichen zu lassen. Von möglichen Falschinterpretationen des auf dem Gerät gekennzeichneten Eichtermins ist dabei abzusehen. Der Eichtermin darf definitiv nicht verstreichen.
Meldepflicht für das Waage Eichen!
Neue Waagen, die geschäftlich beziehungsweise amtlich benutzt werden müssen, müssen, wenn sie ab dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen wurden, gemeldet werden. Die, die vor dem Stichtag in Betrieb genommen wurden, sind von der Meldepflicht ausgenommen.
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Ein Messgerätebetreiber muss binnen von 6 Wochen nach der Inbetriebnahme das Messgerät anmelden. Die Anmeldung kann sogar recht unkompliziert online vorgenommen werden, auch mittels Fax oder per Schreiben ist eine Anmeldung möglich.
Das Eichdatum darf nicht überschritten werden.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, pünktlich Ihre Waage zu eichen, dürfen Sie den Termin nicht überschreiten. Eine erforderliche Übertretung muss schriftlich beim zuständigen Eichamt angefordert werden. Zu Irritationen führt die Veränderung in der Kennzeichnung nach der Eichung. Man muss wissen, dass auf der Eichplakette der Beginn der Eichfrist steht und nicht der Ablauf der Eichfrist wie bei der TÜV-Plakette der Fahrzeuge. Das verwirrt viele.
Resümee:
Ein paar Neuregelungen am Eichgesetz verändern nichts an der Eichpflicht der Waagen die akkurat im geschäftlichen Verkehr verwendet werden müssen. Als Anwender eines Messgeräts auch von Waagen müssen Sie fortwährend die jeweilige Waage eichen lassen. Die Einhaltung von Eichterminen ist verpflichtend, und dient dem Verbraucherschutz. Mögliche Eichterminverlängerungen müssen beim Eichamt zuständigen beantragt werden. Lassen Sie also Ihre betrieblich benutze Waage pünktlich eichen. Vergleichbare Produkte finden Sie hier.